Ein Testament oder ein Erbvertrag hilft Ihnen, Ihren Nachlass klar und rechtssicher zu regeln. Wir unterstützen Sie bei der Formulierung und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Das Teilungsamt koordiniert die Erbteilung und fordert oft wichtige Entscheidungen von den Erbinnen und Erben. Die Kommunikation und die Kompetenzen der Teilungsämter variieren dabei je nach Kanton und Gemeinde. Wir beraten Sie zu Ihren Rechten und Pflichten und begleiten Sie durch den Prozess, damit Ihre Interessen gewahrt bleiben.
Die Höhe Ihres Erbanspruchs richtet sich nach den testamentarischen Verfügungen oder den gesetzlichen Regelungen. Wir prüfen Ihre Ansprüche und helfen Ihnen, diese im Erbfall durchzusetzen.
Patientenverfügungen und Vorsorgeaufträge stellen sicher, dass Ihre Wünsche auch in schwierigen Lebenslagen respektiert werden. Wir beraten Sie zu den rechtlichen Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Erstellung der notwendigen Dokumente.
Das schweizerische Erbrecht regelt die gesetzlichen Pflichtteile und Ihre Verfügungsfreiheit. Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein neues Pflichtteilsrecht. Wir zeigen Ihnen, welche Spielräume Sie haben, und helfen Ihnen, Ihre Nachlassregelung optimal zu gestalten.
Die Erbteilung kann komplex und konfliktträchtig sein. Wir unterstützen Sie bei der Klärung von Ansprüchen, der Bewertung des Nachlasses und der Verhandlung mit anderen Erbinnen und Erben, um eine faire Lösung zu finden. Zudem unterstützen wir Sie bei der Ausarbeitung eines Erbteilungsvertrages.
Klare Regelungen und transparente Kommunikation können Erbstreitigkeiten verhindern. Wir helfen Ihnen, vorsorglich Massnahmen zu treffen, beispielsweise durch verbindliche Erbverträge, und stehen Ihnen bei der Mediation zur Seite.
Die Frist für die Ausschlagung beträgt drei Monate. Wir informieren Sie über ihre Möglichkeiten im Zusammenhang mit einer allfällig überschuldeten Erbschaft und stellen sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.
In einem Testament oder einem Erbvertrag kann eine Person als Willensvollstrecker/-in mit der Abwicklung Ihres Nachlasses beauftragt werden, um Ihre Angehörigen zu entlasten. Wir übernehmen auf Ihren Wunsch hin diese Aufgabe, erstellen nach Ihrem Ableben das Nachlassinventar, bereiten die Erbteilung vor und vollziehen diese in Ihrem Sinne.