Das Bundesgericht heisst eine entsprechende Beschwerde gut und entschied, dass die in der Gemeinde Hochdorf lancierte Initiative, mit der bis ins Jahr 2030 im Wohngebiet die Umstellung aller Heizungen auf die Nutzung von erneuerbaren Energien verlangt wird, gültig ist. Gemäss dem Bundesgericht ist die Initiative mit der Eigentumsgarantie vereinbar, zumal es den zuständigen Behörden bei einer Annahme der Initiative möglich sei, in der verbleibenden Zeit eine Regelung zur Kostentragung zu treffen. Somit wird die Stimmbevölkerung über diese Klimainitiative abstimmen können. Urteil 1C_391/2022 vom 3. Mai 2023.